• Unsere Sachverständigen
    sind für Sie da
    Lassen Sie sich professionell beraten
  • Ein starker Verband mit Sachverstand
    werden Sie Mitglied

Willkommen bem Verband der Vereidigten Sachverständigen e.V. Berlin und Brandenburg

Der VVS Berlin und Brandenburg e.V. hat ordentliche (öffentlich bestellte und vereidigte sowie gleichwertig qualifizierte Sachverständige) und außerordentliche Mitglieder (Anwärter auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung).

Als Berufsverband nimmt er die Interessen der qualifizierten Sachverständigen auf Landesebene in Berlin und Brandenburg wahr.

Über den Bundesverband BVS e.V. werden auch die überregionalen Interessen unserer Mitglieder vertreten.

Unsere Ziele

  • Vertretung des Berufsstandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie vergleichbar qualifizierter Sachverständiger aller Fachrichtungen in der Öffentlichkeit
  • Wahrung der Interessen der Sachverständigen gegenüber  Industrie- und Handelskammern (IHK/DIHT)  Handwerkskammern (HWK)  Gerichten (z.B. bei Entschädigungsfragen, Meinungsaustausch mit Richtern)  Behörden (z.B. Bundes- und Landesministerien, Städte und Gemeinden)  Kammern und Innungen  anderen Berufsverbänden  Versicherungen (eigene Sachverständige und besondere Gebührentabellen)  Kreditinstituten (z.B. eigene Honorarsätze)  der Öffnung des Europäischen Binnenmarktes
  • Mitarbeit in Fragen der Gesetzgebung, das Sachverständigenwesen betreffend (z.B. Novellierung des ZSEG, WertR, § 29 KFZ-Öffnung, Aufzug-V, ZPO)
  • Information der Mitglieder über Berufsfragen u.a.
  • Wir beginnen mit Hilfestellung zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung z.B. durch Gastmitgliedschaften, Patenschaften, Hinweisen zur Sachverständigenausbildung u. a.
  • Förderung der Zusammenarbeit der Mitglieder
  • Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern
  • Unterrichtung über Berufsfragen, Gesetze und Gerichtsurteile (s. Fachzeitschrift)

Letzte Neuigkeiten & Presseinformationen

2024 wurde die vorliegende Richtlinie durch den BVS und seine Mitgliedsverbänden überarbeitet und beschlossen.

Sie stellt eine unverbindliche Empfehlung dar, da die Honorare für Wertermittlungsgutachten grundsätzlich frei verhandelbar sind.

Alle Angaben sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer dargestellt.

Wohnungsnotstand und Verkehrsinfarkt in der Metropolregion - drei Bedingungen für Entlastung

Der Artikel von Dipl.-Ing. Architekt Ulrich Springer ist erschienen in der Baukammerzeitschrift konstruktiv Nr. 2/2023

Der vermeidbare Weg in die Wohnungsnot